FAQ

FAQ2020-12-23T17:09:06+01:00

 

 

Ihre Fragen – unsere Antworten

  • Wann ist die Geschäftsstelle erreichbar?
    • In der Regel Dienstag bis Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr.
    • Im Notfall auch außerhalb dieser Zeit über die bekannte Mobilnummer der Geschäftsführung.
  • Wie erhalte ich Zugang zum „Internen Bereich“? Wie geht das?
    • Ihr Zugangsname ist Ihre uns mitgeteilte E-Mail-Adresse.
    • Ihr persönliches Kennwort lautet: VAFA-20- . . . (Setzen Sie hier die 3 letzten Zahlen Ihrer Mitgliedsnummer ein.)
    • Wo finde ich . . .
           meine Mitgliedsnummer         >> Diese wird seit 2015 mit der Aufnahmebestätigung mitgeteilt.
      Sie finden Ihre Mitgliedsnummer auch auf Ihrer Jahresrechnung oben rechts.

 

  • Wen spreche ich an zu Fragen der
         Automatentechnik >> Geschäftsstelle
         Automatensicherheit >> Geschäftsstelle
         Beitragseinstufung >> Geschäftsstelle
         Erstberatung zu Rechtsfragen >> Geschäftsstelle
         Mitgliedschaft >> Geschäftsstelle / Vorstand
         Wahl eine Rechtsanwalts >> Geschäftsstelle / Vorstand
         Versicherungsthemen >> Geschäftsstelle (versendet bei Schäden ggf. auch die Meldevordrucke)
         Beitragseinstufung >> Geschäftsstelle bzw. siehe LEISTUNGEN >> MITGLIED WERDEN >>
    Download Beitrittserklärung mit Beitragsstaffel (Dort Seite 3)
  • Wie ändere oder ergänze ich die von mir aufgeführten Daten auf der VAFA-Website?
    • Ihre Wünsche werden über die Geschäftsstelle an unseren Website-Experten zur Änderung weitergeleitet.
  • Wie kann ich auf der VAFA-Website werben?
    • Sprechen Sie bitte hierzu die Geschäftsstelle an. Sie erhalten dann kurzfristig die gewünschten Informationen.