Arbeitsrecht
Arbeitgeberbeleidigung durch anklicken des "Gefällt-mir-Buttons" auf Facebook Arbeitgeber informieren sich immer häufiger in den sozialen Netzwerken. Teilnehmer an diesen Netzwerken müssen also damit rechnen, dass ihre Beiträge auch Ihrem Arbeitgeber nicht verborgen bleiben. Folglich können beleidigende Äußerungen gegenüber Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kunden des Betriebs unangenehme Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Dabei muss ein [...]