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About toyjoytec

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Neues Mitglied

Floht Automaten Wikinger Str. 24 42275 Wuppertal Die Firma Floth Automaten ist Aufsteller von Wandschachtautomaten mit Kaugummi und Capsule.

Neues Mitglied2016-05-10T11:03:47+02:00

Aussteller auf unserer JHV

Bisher haben sich folgende Aussteller zur JHV angemeldet: - es-verlag GmbH Fachzeitschrift für Aufsteller - GEENEX food Vertriebs GMBH & Co.KG Warenautomaten und Ware für Minidosen und Minischachteln - Hajocom Website-Gestaltung und Design - Popcorn-World & Vending World Innovative Warenautomaten und Füllprodukte - Souzo-International GmbH Zulieferer-Automaten, Tools, Module, Ersatzteile und Werkzeuge - S & Z [...]

Aussteller auf unserer JHV2016-04-22T10:54:07+02:00

Neues Mitglied

Automatenvertrieb Ivonne Brücksken Scherpenberger Str. 59 47443 Moers Die Firma Brücksken ist Aufsteller von Kondomautomaten

Neues Mitglied2016-05-10T11:04:49+02:00

Neues Mitglied

S&Z Elektronik GmbH Eichenstr. 11 65933 Frankfurt am Main www.suz-elektronik.de Reparatur und Verkauf von ICT Banknotenlesern, NRI Münzwechslern und Zahlungssystemen.

Neues Mitglied2016-05-10T11:06:12+02:00

Arbeitsrecht

Arbeitgeberbeleidigung durch anklicken des "Gefällt-mir-Buttons" auf Facebook Arbeitgeber informieren sich immer häufiger in den sozialen Netzwerken. Teilnehmer an diesen Netzwerken müssen also damit rechnen, dass ihre Beiträge auch Ihrem Arbeitgeber nicht verborgen bleiben. Folglich können beleidigende Äußerungen gegenüber Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kunden des Betriebs unangenehme Folgen bis hin zur fristlosen Kündigung haben. Dabei muss ein [...]

Arbeitsrecht2016-04-22T10:53:02+02:00

Neues Mitglied

Sandra Szypniewski Asternweg 10 25548 Kellinghusen Die Firma stellt nebenberuflich Kiddie Rides auf.

Neues Mitglied2016-05-10T11:07:18+02:00

Unwirksame Befristung von Gutscheinen

Bietet ein Unternehmen zu Werbezwecken (wie z.B. Groupon) herunterladbare Gutscheine an, kann die Geltungsdauer der Gutscheine nicht in den AGB`s auf ein Jahr beschränkt werden. Die Beschränkung ist als AGB unwirksam, da sie gegen den Grundgedanken einer grundsätzlichen dreijährigen Verjährungsfrist verstößt. AG Köln vom 04.05.2012 - 118c 48/12

Unwirksame Befristung von Gutscheinen2016-04-22T10:52:40+02:00