Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Folgen
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (1), darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht durch einen Erlass oder eine Verwaltungsvorschrift eingeschränkt werden. Im konkreten Fall war dieses rechtstaatliche Gebot durch Videos einerautomatischen Kamera von Temposündern verletzt worden. Zumindest in Mecklenburg-Vorpommern gelten daher Aufzeichnungen von einem Verkehrskontrollsystem nicht mehr als Beweismittel für die Überschreitung der Geschwindigkeit. Denn wenn [...]