Steuererstattung auf falsches Konto
Wenn das Finanzamt eine Steuererstattung versehentlich auf ein früheres, zwischenzeitlich von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen überweist, obwohl dieser dem Finanzamt ein anderes Konto benannt hat, muß es dem Anspruchsberechtigten die Steuererstattung nochmals auszahlen.
Dem Finanzamt steht -so der Bundesgerichtshof- auch kein Erstattungsanspruch gegenüber der Bank zu, wenn diese den eingegangenen Betrag mit einem fortbestehenden Schuldensaldo auf dem betreffenden Konto des Steuerpflichtigen verwendet hat.
Urteil des BFH vom 22.11.2011 -VII R 27/11
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